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Allgemeine Geschäftsbedingungen + + +
| ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES |
Mit
der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter ASTUR GmbH den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.Die Anmeldung sollte so
früh wie möglich erfolgen. Nach Möglichkeit verwenden Sie für Ihre
Anmeldung das ASTUR Anmeldeformular. Bitte senden Sie die Anmeldung
vollständig ausgefüllt an uns. Der Vertrag kommt mit der Annahme der
Anmeldung durch uns zustande. Die Annahme wird schriftlich bestätigt.
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/den Erziehungsberechtigen
zu unterschreiben.
Nach
Vertragsabschluss ist mit Eingang der Buchungsbestätigung und des
Reisepreissicherungsscheines im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB beim
Reisenden eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, maximal
jedoch 250,00 € pro Teilnehmer zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb
von 2 Wochen zahlbar und wird dem Reisepreis angerechnet. Die Prämie für
ein Versicherungspaket bzw. einer Reiserücktrittskostenversicherung ist
im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Die
Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen
werden ca. 14 Tage vor Reisebeginn erstellt und von uns zugesandt oder
ausgehändigt.
| LEISTUNGEN / LEITUNGSMÄNGEL |
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. aus der Reiseausschreibung und
aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die
Angaben im Reiseprospekt sind für den Reiseveranstalter bindend. Wir
behalten uns jedoch vor, eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Der Teilnehmer muss ASTUR oder unseren Vertragspartner umgehend über
alle Beanstandungen hinsichtlich der vereinbarten Leistungen
informieren, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt der
Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel umgehend anzuzeigen und erhält
ASTUR bzw. unser Vertragspartner dadurch keine Gelegenheit den Mangel
abzustellen, ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, (z. B. Änderungen des
Programmablaufes), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und
die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl.
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist
verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
Der Reisende kann jederzeit, auch aus sonstigen Gründen, vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt des
Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Tritt
der Reiseteilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert ASTUR den Anspruch
auf den vereinbarten Reisepreis. ASTUR kann nach § 651i, Abs. 2 BGB
folgendeEntschädigung pro Person beanspruchen. Unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs wird
folgender, vom Hundertsatz des Reisepreises als Entschädigung
festgesetzt:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn ..................................
| 30% | | Ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn ......................... | 40% | Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn .........................
| 50% | Ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn .........................
| 60% | Ab 06. Tag vor Reisebeginn ....................................
| 70% | Rücktritt am Reisetag oder Nichtantritt der Reise ......
| 90% |
des Gesamtpreises.
Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt
des Eingangs der Rücktrittserklärung bei ASTUR. Die Höhe der
Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. Dem Reisenden
bleibt es vorbehalten, dem Reiseveranstalter selbst nachzuweisen, dass
ihm keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten
Pauschalbeträge entstanden sind. Treten Sie Ihre Reise nicht an, ohne
vorher den Rücktritt zu erklären, so gilt dies als am Abreisetag
erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
ASTUR kann vom Reisevertrag zurücktreten: a.
Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt
oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. b. Wenn
wegen nicht erreichter Teilnehmerzahl (15 Personen) die Reise nicht
stattfindet. So ist ASTUR berechtigt, bis 6 Wochen vor Reisebeginn vom
Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist ASTUR verpflichtet, den
Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche
seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
ASTUR
erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des
Gastlandes respektiert. ASTUR erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten,
Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer
gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer ASTUR die Möglichkeit, ihn nach
schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des
Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben
Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung,
Diebstahl, Alkohol- bzw. Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung
usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht
kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das Gleiche
gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
Umbuchungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. können wir
gerne bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen, soweit uns dies möglich ist.
Sollte sich der Teilnehmer nach Abschluss des Reisevertrages dazu
entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere Reise
durchzuführen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so kann ASTUR
für diesen Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 €
berechnen.
AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
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Ansprüche
wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
Reise gegenüber ASTUR geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann
der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche nach den §§
651 c bis 651 f verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter über den
Anspruch der oder die den Anspruch begründeten Umstände Verhandlungen,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leitungsträgers verantwortlich ist.
PASS-, ZOLL-, VISA-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
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ASTUR informiert im Reisekatalog bzw. in den Reiseunterlagen über die Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird unterstellt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründeten persönlichen Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, usw.) können nicht berücksichtigt werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. ASTUR wird den Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften vor seiner Reiseanmeldung informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reisende muss sich auf eigene Kosten Pass- und Visa-Unterlagen selbst beschaffen. Weiterhin hat er, entsprechend den Zollbestimmungen, für seine eigenen Devisen und für die notwendigen gesundheitlichen Vorsorgen (wie z. B. Impfungen) selbst zu sorgen.
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. ASTUR haftet nicht für das Reisegepäck des Reisenden sowohl während der An- und Abreise als auch während des Aufenthaltes am Ferienort. Gepäck und sonstige mitgenommenen Sachen sind beim Umsteigen vom Reisenden zu beaufsichtigen.
Die Prämien für Versicherungen sind nicht im Preis enthalten. Sie können über ASTUR ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Unser Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherung.
Für
den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz haben wir
sichergestellt, dass dem Reisenden, soweit Reiseleistungen deswegen
ausfallen, der gezahlte Reisepreis und somit notwendige Aufwendungen
für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben
in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren
Anspruch gegenüber unserer Versicherung.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz
verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei
denn, die Klage richtet
sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgebend.
UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
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Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. unzulässig
sein, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit, und
die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt unberührt.
Die Preise sind gültig bis zum 31.10.2013
Veranstalter: ASTUR – Agentur für Sprach- und Studienreisen GmbH Sturmiusstr. 2 36037 Fulda Tel. 0661-92802-0
Geschäftsführer: Roger Ruiz Handelsregister: Amtsgericht Fulda 5 HRB 627
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