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Work and Travel in NeuseelandAu Pair Package
Was ist Work & Travel?
Work & Travel ist eine besondere Art, Reisen und Arbeiten miteinander zu verbinden. Als Working Holiday Maker haben Sie die Möglichkeit das Land zu entdecken und den Aufenthalt vor Ort durch Jobs zu finanzieren. Ganz nebenbei verbessern Sie Ihre Englischkenntnisse und sammeln wertvolle Erfahrung, die Sie für Ihr ganzes Leben prägen wird. Natürlich sind daran einige Bedingungen geknüpft!
Hier finde Sie die Information über das Au Pair Package
Au Pair - Bedingungen
Vorteile gegenüber den anderen WHM Jobs in Neuseeland:
Working Holiday Visa (WHV)
Zum Erhalt des Working Holiday Visums benötigen Sie:
AuPair - Package in Neuseeland
Au Pair
Das Programm richtet sich an diejenigen, die gerne mit Kindern arbeiten, denen Hausarbeit nicht fremd ist und die das Leben in einer australischen Familie kennen lernen möchten. Mit einem Working Holiday Visum hat man die Möglichkeit bei einer Familie zu leben und zu arbeiten.
Aufgaben - Au Pair Kinderbetreuung – die Kinder morgens wecken, anziehen, für die Schule oder Kindergarten fertig machen und begleiten, kleine Mahlzeiten zubereiten, Hausauf-gabenbetreuung, Begleitung zu den Nachmittagsaktivitäten, zu Bett bringen, etc. . Leichte Hausarbeit: Kinderzimmer aufräumen, bügeln, Staubsaugen, etc.
Im Gegensatz zu Australien, kennen die Bewerberinnen Ihre Gastfamilien bereits vor der Einreise und sind per E-Mail oder Telefon in Verbindung. Es ist daher wichtig sich rechtzeitig (mind. 2 Monate vor dem geplanten Anfangstermin) zu bewerben. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, wegen des langen Fluges und dem Jetlag, eine Übernachtung in einem Jugend-gästehaus einzuplanen. Wir bieten Ihnen daher folgendes Paket an:
Folgende Leistungen sind enthalten:
Vor der Abreise:
Nach der Ankunft in Auckland:
**Änderungen Vorbehalten.
Vorteile gegenüber den anderen WHM Jobs in Neuseeland:
Dieses Programm bietet Unterkunft und Verpflegung bei einer Gastfamilie. Der Verdienst steht für die weitere Reise zur Verfügung. Durch ein besonderes Abkommen zwischen Australien, Neuseeland und Deutschland ist es jungen Leuten mit deutscher Staatsangehörigkeit jederzeit und innerhalb einer kurzen Frist möglich, ein Working Holiday Visa zu bekommen. Mit diesem Visum kann man bis zu 6 Monate bei einem Arbeitgeber beschäftig sein. Danach ist es möglich den Arbeitgeber zu wechseln oder einfach nur das Land zu bereisen. Das „first“ WHV ist auf 12 Monate befristet. Sollten Sie während dieser 12 Monate 3 Monate lang in einem landwirtschaftlichen Betrieb (in besonders ausgewiesenen Regionen) gearbeitet haben, können Sie das Visum vor Ort für weitere 12 Monate verlängern.
Zum Erhalt des Working Holiday Visums benötigen Sie:
• Zum Erhalt des Working Holiday Visums benötigen Sie (Änderungen vorbehalten): • einen für die Dauer des gesamten Aufenthaltes + 3 Monate gültigen deutschen Reisepass. (Wir können Interessenten mit anderen Staatsangehörigkeiten darüber informieren, ob ein Abkommen über Working Holiday Visa mit ihrem Heimatland und Neuseeland besteht.) • einen Nachweis, dass Sie über NZ $ 4.200 (c. € 2.100) zur Finanzierung des Aufenthaltes und ein Rückflug- oder Anschlussticket (oder die finanziellen Mittel dafür) verfügen. • Das Visum kann/wird Online beantragt werden. Die Erteilung wird nicht automatisch mitgeteilt, der Antragsteller muss den Verlauf eigenständig kontrollieren. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei. Wann kann man sich bewerben?
Grundsätzlich ist es das ganze Jahr über möglich, sich zu bewerben. Die Dauer der Platzierung hängt vom Erhalt des Visums ab. Nach Erhalt Ihrer Bewerbung und Bestätigung durch uns, müssen sie zunächst das Working Holiday Visum für das Programm beantragen. Dies kann sowohl online als auch schriftlich bei der Neuseeländischen Botschaft geschehen. Danach können Sie, nach Absprache mit uns und unserer Partneragentur, einen Flug buchen. Hierbei können wir Ihnen selbstverständlich behilflich sein. Sobald die genauen Reisedaten feststehen, buchen wir das gewünschte Programm in Auckland für Sie. Selbstverständlich wurden unsere Partner bereits über Ihr geplantes Kommen informiert. In Auckland steht die Familie schon vor der Ankunft fest und Sie sind in Kontakt. Work and Travel Teilnehmer, die z.B. in Restaurants, Clubs, Bars oder auf Farmen arbeiten möchten, können, je nach Saison und Nachfrage über ganz Neuseeland platziert werden. Nach der Ankunft werden diese darin geschult wie man sich während eines Vorstellungsgespräches präsentiert und bei der Erstellung eines CV unterstützt. Unsere Partneragentur unterstützt die Bewerber bei der Suche nach einem Job, kann jedoch keine Jobgarantie übernehmen. Alle Vorstellungsgespräche finden zwischen den Bewerbern und den Arbeitgebern statt. Unsere Partneragentur leistet die bestmögliche Hilfestellung. Bei einer Platzierung auf einer Farm, wird es kein persönliches Vorstellungsgespräch geben, die Bewerber begeben sich direkt dorthin.
Der Stundenlohn in Neuseeland beträgt zwischen 10 NZD und 14 NZD Brutto. Die Steuer für WHM beträgt ca. 21,5% Minimum in Neuseeland. Für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften müssen Sie in Neuseeland mindestens 120 NZD/Woche einkalkulieren. Anmeldebogen: siehe Download
Klima/Neuseeland Neuseelands Klima wird sowohl von seiner geographischen Lage als auch von seiner topographischen Beschaffenheit bestimmt. Aufgrund der geographischen Breite und der Nähe zum Ozean ist das Klima gemäßigt, weder erdrückend heiß noch unerträglich kalt. Das Wetter ändert sich in Neuseeland schnell und oft. Regen, Sonne und Wind wechseln einander ständig ab. Die Jahreszeiten sind denen auf der nördlichen Erdhalbkugel entgegengesetzt. Der wärmste Monat ist der Januar mit durchschnittlichen Höchsttemperaturen von 26 ºC im äußersten Norden bis zu 19 ºC im äußersten Süden. Der Juli ist der kälteste Monat mit durch-schnittlichen Tagestemperaturen von 15 ºC bis 10 ºC. Im Allgemeinen fällt im ganzen Land sehr viel Regen. Impfungen Sind für Neuseeland nicht erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch folgende Vorsorge zu treffen: Hepatitis A und B; Tetanus; Diphtherie; Fragen Sie bitte Ihren Arzt. Wir empfehlen Ihnen jedoch folgende Vorsorge zu treffen:
Hepatitis A und B
Tetanus Diphtherie
Fragen Sie bitte Ihren Arzt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Abschuss des Reisevertrages 2. Zahlung
Nach Vertragsabschluss ist mit Eingang der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB beim Reisenden eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, maximal jedoch 250,00 € pro Teilnehmer zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 2 Wochen zahlbar und wird dem Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. einer Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden ca. 14 Tage vor Reisebeginn erstellt und von uns zugesandt oder ausgehändigt. 3. Leistungen/Leistungsmängel Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. aus der Reiseausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben im Reiseprospekt sind für den Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch vor, eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Der Teilnehmer muss ASTUR oder unseren Vertragspartner umgehend über alle Beanstandungen hinsichtlich der vereinbarten Leistungen informieren, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel umgehend anzuzeigen und erhält ASTUR bzw. unser Vertragspartner dadurch keine Gelegenheit den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen. 4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, (z. B. Flugzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufes), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. 5. Rücktritt des Reisenden
Der Reisende kann jederzeit, auch aus sonstigen Gründen, vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Tritt der Reiseteilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert ASTUR den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. ASTUR kann nach § 651i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs wird folgender, vom Hundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt: Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei ASTUR. 6. Rücktritt durch ASTUR
ASTUR kann vom Reisevertrag zurücktreten: Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. b.Wenn wegen nicht erreichter Teilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung) die Reise nicht stattfindet. So ist ASTUR berechtigt, bis 6 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist ASTUR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
6. Umbuchung
Umbuchungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. können wir gerne bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen, soweit uns dies möglich ist. Sollte sich der Teilnehmer nach Abschluss des Reisevertrages dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere Reise durchzuführen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so muss ASTUR für diesen Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 EUR berechnen. Da es sich bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden. 7. Busanreise 8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreise beschränkt, soweit eine Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leitungsträgers verantwortlich ist. 10. Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
ASTUR informiert im Reisekatalog bzw. in den Reiseunterlagen über die Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird unterstellt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründeten persönlichen Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, usw.) können nicht berücksichtigt werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. ASTUR wird den Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften vor seiner Reiseanmeldung informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reisende muss sich auf eigene Kosten Pass- und Visa-Unterlagen selbst beschaffen. Weiterhin hat er, entsprechend den Zollbestimmungen, für seine eigenen Devisen und für die notwendigen gesundheitlichen Vorsorgen (wie z. B. Impfungen) selbst zu sorgen. 11. Gepäck
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. ASTUR haftet nicht für das Reisegepäck des Reisenden sowohl während der Anreise als auch während des Aufenthaltes am Ferienort. Gepäck und sonstige mitgenommenen Sachen sind beim Umsteigen vom Reisenden zu beaufsichtigen. 12. Versicherung
Die Prämien für Versicherungen sind nicht im Preis enthalten. Sie können über ASTUR ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Unser Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherung. 13. Insolvenzschutz
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz haben wir sichergestellt, dass dem Reisenden, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und somit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegenüber unserer Versicherung. 14 Gerichtsstand 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt unberührt. Veranstalter: ASTUR – Agentur für Sprach- und Studienreisen GmbH Sturmiusstr. 2 36037 Fulda Tel. 0661-92802-0 Geschäftsführer: Roger Ruiz Handelsregister: Amtsgericht Fulda 5 HRB 627 öööööööö
Au Pair in NeuseelandDas Au Pair-Programme startet bei uns in Auckland. Unsere Partner vor Ort freuen sich, Sie in Empfang zu nehmen.
Zum Erhalt des Working Holiday Visums benötigen Sie (Änderungen vorbehalten): • einen für die Dauer des gesamten Aufenthaltes + 3 Monate gültigen deutschen Reisepass.
(Wir können Interessenten mit anderen Staatsangehörigkeiten darüber informieren, ob ein Abkommen über Working Holiday Visa mit ihrem Heimatland und Neuseeland besteht.) • einen Nachweis, dass Sie über NZ $ 4.200 (ca. € 2.100) zur Finanzierung des Aufenthaltes und ein Rückflug- oder Anschlussticket (oder die finanziellen Mittel dafür) verfügen. • Das Visum kann/wird Online beantragt werden. Die Erteilung wird nicht automatisch mitgeteilt, der Antragsteller muss den Verlauf eigenständig kontrollieren. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei. Live-in Caregiver /Bedingungen
• Alter: zwischen 18 und 30 Jahre alt, ledig, weiblich und kinderlos
• gute Englischkenntnisse • aufgeschlossen für neue Abenteuer und Erfahrungen • Erfahrung in der Kinderbetreuung (2 Referenzen von Familien, für die Sie Babygesittet haben oder Praktika im Kindergarten,..) • Internationaler Führerschein von Vorteil, jedoch nicht Bedingung • Nichtraucher / gute Gesundheit • Sie waren noch nie als Working Holiday Maker in Neuseeland • Mindestaufenthaltsdauer: 6 Monate sind ideal, maximal 12 Monate • Es ist möglich, 6 Monate als Live-in Caregiver zu arbeiten und anschließend einen anderen Job anzunehmen oder einfach nur durch Neuseeland zu reisen. • Arbeitszeit: 30 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit verteilt sich in den meisten Familien auf 2 Stunden am Morgen und 4 Stunden am Nachmittag. Das Wochenende ist meist frei. Bei einem Aufenthalt in einer Familie ist Flexibilität nötig und erleichtert den Umgang miteinander. Die Gastfamilie bietet Ihnen:ein eigenes Zimmer (in der Regel im Haus/in der Wohnung der Familie) und Verpflegung sowie eine wöchentliche Vergütung von NZ$ 180.
Im Gegensatz zu Australien, kennen die Bewerberinnen Ihre Gastfamilien bereits vor der Einreise und sind per E-Mail oder Telefon in Verbindung. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig (mind. 2 Monate vor dem geplanten Anfangstermin) zu bewerben. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, wegen dem langen Flug und dem Jetlag, einige Übernachtungen in einem Jugendgästehaus einzuplanen. Wir bieten Ihnen daher folgendes Paket an:
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