Menu close

 
 

 

 

Work and Travel in Neuseeland

 

Au Pair Package

 
 
 
 
 
In Neuseeland starten Sie bei uns in Auckland.
Unsere Partner vor Ort freuen sich, Sie in Empfang zu nehmen.
 
 
 
Was ist Work & Travel?
Work & Travel ist eine besondere Art, Reisen und Arbeiten miteinander zu verbinden. Als Working Holiday Maker haben Sie die Möglichkeit das Land zu entdecken und den Aufenthalt vor Ort durch Jobs zu finanzieren. Ganz nebenbei verbessern Sie Ihre Englischkenntnisse und sammeln wertvolle Erfahrung, die Sie für Ihr ganzes Leben prägen wird. Natürlich sind daran einige Bedingungen geknüpft!
 
Hier finde Sie die Information über das Au Pair Package
 
Au Pair - Bedingungen
Aufgaben-Au Pair
Die Familie bietet Ihnen
Vorteile gegenüber den anderen WHM Jobs in Neuseeland:
Working Holiday Visa (WHV)
Zum Erhalt des Working Holiday Visums benötigen Sie:
AuPair - Package in Neuseeland 
 
 
Au Pair

Das Programm richtet sich an diejenigen, die gerne mit Kindern arbeiten, denen Hausarbeit nicht fremd ist und die das Leben in einer australischen Familie kennen lernen möchten.

Mit einem Working Holiday Visum hat man die Möglichkeit bei einer Familie zu leben und zu arbeiten.
 

Au Pair - Bedingungen
Alter: zwischen 18 und 30 Jahre alt, ledig, weiblich und kinderlos.
Nichtraucher und gute Gesundheit.
gute Englischkenntnisse und aufgeschlossen für neue Abenteuer und Erfahrungen
 
• 
Erfahrung in der Kinderbetreuung (2 Referenzen von Familien, für die Sie Babygesittet haben oder Praktika im Kindergarten,..)
 
Internationaler Führerschein von Vorteil, jedoch nicht Bedingung
 
• 
 
 
• 
Sie waren noch nie als Working Holiday Maker in Neuseeland.
 
Mindestaufenthaltsdauer: 6 Monate sind ideal, maximal 12 Monate.
 
• 
Es ist möglich, 6 Monate als Working Holiday Maker bei einem Arbeitgeber zu arbeiten und anschließend einen anderen Job anzunehmen oder einfach nur durch Neuseeland zu reisen. 
 
•  Arbeitszeit: 30 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit verteilt sich in den meisten Familien auf  2 Stunden am Morgen und 4 Stunden am Nachmittag. Das Wochenende ist meist frei.
Bei einem Aufenthalt in einer Familie ist Flexibilität nötig und erleichtert den Umgang miteinander.

Aufgaben - Au Pair
Kinderbetreuung – die Kinder morgens wecken, anziehen, für die Schule oder Kindergarten fertig machen und begleiten, kleine Mahlzeiten zubereiten,  Hausauf-gabenbetreuung, Begleitung zu den Nachmittagsaktivitäten, zu Bett  bringen, etc. .
Leichte Hausarbeit: Kinderzimmer aufräumen, bügeln, Staubsaugen, etc.

 
Die Familie bietet Ihnen: 
 
Ein eigenes Zimmer (in der Regel im Haus/in der Wohnung der Familie) und Verpflegung
•  sowie wöchentliche Vergütung von  NZ$  180 incl. Tax.
 
 
Im Gegensatz zu Australien, kennen die Bewerberinnen Ihre Gastfamilien bereits vor der Einreise und sind per E-Mail oder Telefon in Verbindung. Es ist daher wichtig  sich rechtzeitig (mind. 2 Monate vor dem geplanten Anfangstermin) zu bewerben.  Es hat sich als sinnvoll erwiesen, wegen des langen Fluges und dem Jetlag, eine Übernachtung in einem Jugend-gästehaus einzuplanen. Wir bieten Ihnen daher folgendes Paket an:
 
 
 
AuPair - Package in Neuseeland
 
Folgende Leistungen sind enthalten:
Vor der Abreise:
 
• 
Information über das Programm
• 
Vorstellung einer günstigen Auslandsversicherung (Kranken-, Unfall- und Haftpflicht)
• 
Unterstützung und Beratung bei der Visumsbeantragung und bei der Flugbuchung
 
 
Nach der Ankunft in Auckland:  
 • 
Transfer vom Flughafen zum Hostel
 
• 
1 Übernachtung mit Frühstück im Hostel im Mehrbettzimmer (4-6 Betten)
 
• 
Welcome Präsentation: arbeiten in Neuseeland, Steuerabgabe, Unterkünfte, Reisen, Jobsuche, Hilfe bei der Beantragung der Steuernummer, Information darüber, wie man ein Bankkonto eröffnet…   
 
• 
New Zealand Vodafone SIM Karte NZ$5
 
• 
Prepaid Telefonkarte NZ$5
 
• 
Job Assistance
Unsere Partner betreuen Sie während der gesamten 12 Monate. Auch wenn Sie nach Ihrem Au Pair Aufenthalt  einen anderen Job suchen, wird man Ihnen behilflich sein.
 
• 
Unbegrenzter Internet Zugang (in ausgewiesenen Stellen).
 
• 
Sighseeing Tour: (1/2 Tag) HOP ON AND OFF Bus Tour
 

 
Programmgebühren:
(Stand: 01.12.2008) 
 
 Au Pair Package Neuseeland  €  625

 
Flug:

je nach Verfügbarkeit und Abflughafen (nicht im Preis enthalten)

**Versicherung:  

ab: € 17,00/ € 49,00/Monat (je nach Leistung)   

**Visumgebühr:

ca. € 70,00

+ evtl. Kosten für eine amtsärztliche Untersuchung, die evtl. von der Botschaft verlangt wird.
 **Änderungen Vorbehalten.   

 
 Vorteile gegenüber den anderen WHM Jobs in Neuseeland:
Dieses Programm bietet Unterkunft und Verpflegung bei einer Gastfamilie. Der Verdienst steht für die weitere Reise zur Verfügung.
 
 
Working Holiday Visa (WHV)
Durch ein besonderes Abkommen zwischen Australien, Neuseeland und Deutschland ist es jungen Leuten mit deutscher Staatsangehörigkeit jederzeit und innerhalb einer kurzen Frist möglich, ein Working Holiday Visa zu bekommen. Mit diesem Visum kann man bis zu 6 Monate bei einem Arbeitgeber beschäftig sein. Danach ist es möglich den Arbeitgeber zu wechseln oder einfach nur das Land zu bereisen. Das „first“ WHV ist auf 12 Monate befristet. Sollten Sie während dieser 12 Monate 3 Monate lang  in einem landwirtschaftlichen Betrieb (in besonders ausgewiesenen Regionen) gearbeitet haben, können Sie das Visum vor Ort für weitere 12 Monate verlängern.

Zum Erhalt des Working Holiday Visums benötigen Sie:
• Zum Erhalt des Working Holiday Visums benötigen Sie (Änderungen vorbehalten):

• einen für die Dauer des gesamten Aufenthaltes  + 3 Monate gültigen deutschen Reisepass.  (Wir können Interessenten mit anderen Staatsangehörigkeiten darüber informieren, ob ein Abkommen über Working Holiday Visa mit ihrem Heimatland und Neuseeland besteht.)

• einen Nachweis, dass Sie über  NZ $ 4.200 (c. € 2.100) zur Finanzierung des Aufenthaltes und ein Rückflug- oder Anschlussticket (oder die finanziellen Mittel dafür) verfügen.

• Das Visum kann/wird Online beantragt werden. Die Erteilung wird nicht automatisch mitgeteilt, der Antragsteller muss den Verlauf eigenständig kontrollieren. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei.
 
 
 
Die Bewerbung
Wann kann man sich bewerben?

Grundsätzlich ist es das ganze Jahr über möglich, sich zu bewerben. Die Dauer der Platzierung hängt vom Erhalt des Visums ab.  Nach Erhalt Ihrer Bewerbung und Bestätigung durch uns, müssen sie zunächst das Working Holiday Visum für das Programm beantragen. Dies kann sowohl online als auch schriftlich bei der Neuseeländischen  Botschaft geschehen. Danach können Sie, nach Absprache mit uns und unserer Partneragentur,  einen Flug buchen. Hierbei können wir Ihnen selbstverständlich behilflich sein.  Sobald die genauen Reisedaten feststehen, buchen wir das gewünschte Programm in Auckland für Sie. Selbstverständlich wurden unsere Partner bereits über Ihr geplantes Kommen informiert. In Auckland steht die Familie schon vor der Ankunft fest und Sie sind in Kontakt.
Work and Travel Teilnehmer, die z.B. in Restaurants, Clubs, Bars oder auf Farmen arbeiten möchten, können, je nach Saison und Nachfrage über ganz Neuseeland platziert werden.  Nach der Ankunft werden diese darin geschult wie man sich während eines Vorstellungsgespräches präsentiert  und bei der Erstellung eines CV unterstützt.  Unsere Partneragentur unterstützt die Bewerber bei der Suche nach einem Job, kann jedoch keine Jobgarantie übernehmen. 
Alle Vorstellungsgespräche finden zwischen den Bewerbern und den Arbeitgebern statt. Unsere Partneragentur leistet die bestmögliche Hilfestellung. Bei einer Platzierung auf einer Farm, wird es kein persönliches Vorstellungsgespräch geben, die Bewerber begeben sich direkt dorthin.  
Der Stundenlohn in Neuseeland  beträgt zwischen 10 NZD und 14 NZD Brutto.  Die Steuer  für WHM beträgt ca. 21,5%  Minimum in Neuseeland.
Für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften müssen Sie in Neuseeland mindestens 120 NZD/Woche einkalkulieren.

Anmeldebogen: siehe Download  
 

Klima/Neuseeland
Neuseelands Klima wird sowohl von seiner geographischen Lage als auch von seiner topographischen Beschaffenheit bestimmt. Aufgrund der geographischen Breite und der Nähe zum Ozean ist das Klima gemäßigt, weder erdrückend heiß noch unerträglich
kalt. Das Wetter ändert sich in Neuseeland schnell und oft. Regen, Sonne und Wind wechseln einander ständig ab. Die Jahreszeiten sind denen auf der nördlichen Erdhalbkugel entgegengesetzt. Der wärmste Monat ist der Januar mit durchschnittlichen Höchsttemperaturen von 26 ºC im äußersten Norden bis zu 19 ºC im äußersten Süden.
Der Juli ist der kälteste Monat mit durch-schnittlichen Tagestemperaturen von
15 ºC bis 10 ºC. Im Allgemeinen fällt im
ganzen Land sehr viel Regen.

Impfungen
Sind für Neuseeland nicht erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen jedoch folgende
Vorsorge zu treffen:
Hepatitis A und B; Tetanus; Diphtherie;
Fragen Sie bitte Ihren Arzt.
Wir empfehlen Ihnen jedoch folgende Vorsorge zu treffen:
Hepatitis A und B
Tetanus
Diphtherie
Fragen Sie bitte Ihren Arzt.
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschuss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 
Die Anmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen. Nach Möglichkeit verwenden Sie für Ihre Anmeldung das ASTUR Anmeldeformular. Bitte senden Sie die Anmeldung vollständig ausgefüllt an uns. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Die Annahme wird schriftlich bestätigt. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/den Erziehungsberechtigen zu unterschreiben.

 
2. Zahlung
Nach Vertragsabschluss ist mit Eingang der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB beim Reisenden eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, maximal jedoch 250,00 € pro Teilnehmer zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 2 Wochen zahlbar und wird dem Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. einer Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden ca. 14 Tage vor Reisebeginn erstellt und von uns zugesandt oder ausgehändigt.
 
3. Leistungen/Leistungsmängel
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. aus der Reiseausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben im Reiseprospekt sind für den Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch vor, eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 
Der Teilnehmer muss ASTUR oder unseren Vertragspartner umgehend über alle Beanstandungen hinsichtlich der vereinbarten Leistungen informieren, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel umgehend anzuzeigen und erhält ASTUR bzw. unser Vertragspartner dadurch keine Gelegenheit den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.
 
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, (z. B. Flugzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufes), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
 
5. Rücktritt des Reisenden
Der Reisende kann jederzeit, auch aus sonstigen Gründen, vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Tritt der Reiseteilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert ASTUR den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. ASTUR kann nach § 651i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen.
Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs wird folgender, vom Hundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
Ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%
Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
Ab 14. bis   7. Tag vor Reisebeginn 60%
Ab   6. Tag vor Reisebeginn 70%
Rücktritt am Reisetag oder Nichtantritt der Reise 90% des Gesamtpreises

Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei ASTUR.
Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem Reiseveranstalter selbst nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalbeträge entstanden sind. Treten Sie Ihre Reise nicht an, ohne vorher den Rücktritt zu erklären, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 
6. Rücktritt durch ASTUR  
ASTUR kann vom Reisevertrag zurücktreten:
Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
b.Wenn wegen nicht erreichter Teilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung) die Reise nicht stattfindet. So ist
ASTUR berechtigt, bis 6 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist ASTUR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.


7. Ausschluss
ASTUR erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer ASTUR die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Alkohol- bzw. Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das Gleiche gilt auch,
wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

 

6. Umbuchung
Umbuchungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. können wir gerne bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen, soweit uns dies möglich ist. Sollte sich der Teilnehmer nach Abschluss des Reisevertrages dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere Reise durchzuführen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so muss ASTUR für diesen Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 EUR berechnen. 
Da es sich bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden.
 

7. Busanreise
Bei der Busanreise ist pro Abfahrtsort bis 3 Wochen vor Abfahrt das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erforderlich.  Bei Nichterreichen bieten wir den nächstmöglichen Zustieg an, zu dem der Kunde auf eigene Kosten anreisen kann.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ASTUR geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter über den Anspruch der oder die den Anspruch begründeten Umstände Verhandlungen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreise beschränkt, soweit eine Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leitungsträgers verantwortlich ist.
 
10. Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
ASTUR informiert im Reisekatalog bzw. in den Reiseunterlagen über die Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird unterstellt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründeten persönlichen Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, usw.) können nicht berücksichtigt werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. ASTUR wird den Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften vor seiner Reiseanmeldung informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
Der Reisende muss sich auf eigene Kosten Pass- und Visa-Unterlagen selbst beschaffen. Weiterhin hat er, entsprechend den Zollbestimmungen, für seine eigenen Devisen und für die notwendigen gesundheitlichen Vorsorgen (wie z. B. Impfungen) selbst zu sorgen.
 
11. Gepäck
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. ASTUR haftet nicht für das Reisegepäck des Reisenden sowohl während der Anreise als auch während des Aufenthaltes am Ferienort. Gepäck und sonstige mitgenommenen Sachen sind beim Umsteigen vom Reisenden zu beaufsichtigen.
 
12. Versicherung
 Die Prämien für Versicherungen sind nicht im Preis enthalten. Sie können über ASTUR ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Unser Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherung.
 
13. Insolvenzschutz
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz haben wir sichergestellt, dass dem Reisenden, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und somit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegenüber unserer Versicherung.
 

14  Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt unberührt.

Veranstalter:
ASTUR – Agentur für Sprach- und Studienreisen GmbH
Sturmiusstr. 2
36037 Fulda
Tel. 0661-92802-0
Geschäftsführer: Roger Ruiz
Handelsregister: Amtsgericht Fulda 5 HRB 627
 
 
öööööööö

Au Pair in Neuseeland

 
Das Au Pair-Programme startet bei uns in Auckland. Unsere Partner vor Ort freuen sich, Sie in Empfang zu nehmen.
 

Zum Erhalt des Working Holiday Visums benötigen Sie (Änderungen vorbehalten):
• einen für die Dauer des gesamten Aufenthaltes  + 3 Monate gültigen deutschen Reisepass.
(Wir können Interessenten mit anderen Staatsangehörigkeiten darüber informieren, ob ein Abkommen über Working Holiday Visa mit ihrem Heimatland und Neuseeland besteht.)
 
• einen Nachweis, dass Sie über  NZ $ 4.200 (ca. € 2.100) zur Finanzierung des Aufenthaltes und ein Rückflug- oder Anschlussticket (oder die finanziellen Mittel dafür) verfügen.
 
• Das Visum kann/wird Online beantragt werden. Die Erteilung wird nicht automatisch mitgeteilt, der Antragsteller muss den Verlauf eigenständig kontrollieren. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei.
 
 
Live-in Caregiver /Bedingungen
• Alter: zwischen 18 und 30 Jahre alt, ledig, weiblich und kinderlos 

• gute Englischkenntnisse

• aufgeschlossen für neue Abenteuer und Erfahrungen 

•  Erfahrung in der Kinderbetreuung (2 Referenzen von Familien, für die Sie Babygesittet haben oder Praktika im Kindergarten,..)

• Internationaler Führerschein von Vorteil, jedoch nicht Bedingung

• Nichtraucher / gute Gesundheit 

• Sie waren noch nie als Working Holiday Maker in Neuseeland

• Mindestaufenthaltsdauer: 6 Monate sind ideal, maximal 12 Monate

•  Es ist möglich, 6 Monate als Live-in Caregiver zu arbeiten und anschließend einen anderen Job anzunehmen oder einfach nur durch Neuseeland zu reisen. 

•  Arbeitszeit: 30 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit verteilt sich in den meisten Familien auf  2 Stunden am Morgen und 4 Stunden am Nachmittag. Das Wochenende ist meist frei.
Bei einem Aufenthalt in einer Familie ist Flexibilität nötig und erleichtert den Umgang miteinander.
 
 

Die Gastfamilie bietet Ihnen:

ein eigenes Zimmer (in der Regel im Haus/in der Wohnung der Familie) und Verpflegung sowie eine wöchentliche Vergütung von NZ$ 180.
 

Im Gegensatz zu Australien, kennen die Bewerberinnen Ihre Gastfamilien bereits vor der Einreise und sind per E-Mail oder Telefon in Verbindung. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig (mind. 2 Monate vor dem geplanten Anfangstermin) zu bewerben.  Es hat sich als sinnvoll erwiesen, wegen dem langen Flug und dem Jetlag, einige Übernachtungen in einem Jugendgästehaus einzuplanen. Wir bieten Ihnen daher folgendes Paket an:

 


Folgende Leistungen sind enthalten:

Vor der Abreise:
•  Information über das Programm
•  Vorstellung einer günstigen Auslandsversicherung (Kranken-, Unfall- und Haftpflicht)
•  Unterstützung und Beratung bei der Visumsbeantragung und bei der Flugbuchung
 
 
Nach der Ankunft in Auckland:
 •   Transfer vom Flughafen zum Hostel 

•  4 Übernachtungen mit Frühstück im Hostel im Mehrbettzimmer (6-8 Betten) 

•  Welcome Präsentation: arbeiten in Neuseeland, Steuerabgabe, Unterkünfte, Reisen, Jobsuche, Hilfe bei der Beantragung der Steuernummer. Information darüber, wie man ein Bankkonto eröffnet. 

•  SIM Karte $ 5

•  Prepaid Telefonkarte Aus$ 5

•  12 Monate Mitgliedschaft bei einem Jobservice.

•  Unsere Partner betreuen Sie während den gesamten 12 Monaten. Auch wenn Sie –nach
Ihrem Au Pair- Aufenthalt- einen anderen Job suchen, wird man Ihnen behilflich sein. 
•  12 Monate Working Holiday Discount Card 

•  Unbegrenzter Internet Zugang (in ausgewiesenen Stellen).

•  Sighseeing Tour in Auckland (1/2 Tag)

•  Postservice
 

Programmgebühren (Stand 01.12. 2008):  €  625
Flug (nicht im Preis enthalten):  je nach Verfügbarkeit und Abflughafen
Versicherung:   ab: € 16,20/ € 39,00/Monat (je nach Leistung) 
Visumgebühr: ca. € 70,00
+ evtl. Kosten für eine amtsärztliche Untersuchung, die evtl. von der Botschaft verlangt wird.

Anmeldebogen: siehe Download 
 
Klima
Neuseelands Klima wird sowohl von seiner geographischen Lage als auch von seiner topographischen Beschaffenheit bestimmt. Aufgrund der geographischen Breite und der Nähe zum Ozean ist das Klima gemäßigt, weder erdrückend heiß noch unerträglich kalt.
Das Wetter ändert sich in Neuseeland schnell und oft. Regen, Sonne und Wind wechseln einander ständig ab. Die Jahreszeiten sind denen auf der nördlichen Erdhalbkugel entgegengesetzt. Der wärmste Monat ist der Januar mit durchschnittlichen Höchsttemperaturen von 26 ºC im äußersten Norden bis zu 19 ºC im äußersten Süden. Der Juli ist der kälteste Monat mit durchschnittlichen Tagestemperaturen von 15 ºC bis 10 ºC.
Im Allgemeinen fällt im ganzen Land sehr viel Regen.
 

Impfungen
Sind für Neuseeland nicht erforderlich
Wir empfehlen Ihnen jedoch folgende Vorsorge zu treffen:
Hepatitis A und B; Tetanus; Diphtherie;
Fragen Sie bitte Ihren Arzt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschuss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 
Die Anmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen. Nach Möglichkeit verwenden Sie für Ihre Anmeldung das ASTUR Anmeldeformular. Bitte senden Sie die Anmeldung vollständig ausgefüllt an uns. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Die Annahme wird schriftlich bestätigt. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/den Erziehungsberechtigen zu unterschreiben.
 
2. Zahlung
Nach Vertragsabschluss ist mit Eingang der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB beim Reisenden eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, maximal jedoch 250,00 € pro Teilnehmer zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 2 Wochen zahlbar und wird dem Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. einer Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden ca. 14 Tage vor Reisebeginn erstellt und von uns zugesandt oder ausgehändigt.
 
3. Leistungen/Leistungsmängel
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. aus der Reiseausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben im Reiseprospekt sind für den Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch vor, eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 
Der Teilnehmer muss ASTUR oder unseren Vertragspartner umgehend über alle Beanstandungen hinsichtlich der vereinbarten Leistungen informieren, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel umgehend anzuzeigen und erhält ASTUR bzw. unser Vertragspartner dadurch keine Gelegenheit den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.
 
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, (z. B. Flugzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufes), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
 

5. Rücktritt des Reisenden
Der Reisende kann jederzeit, auch aus sonstigen Gründen, vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Tritt der Reiseteilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert ASTUR den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. ASTUR kann nach § 651i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen.
Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs wird folgender, vom Hundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
Ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%
Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
Ab 14. bis   7. Tag vor Reisebeginn 60%
Ab   6. Tag vor Reisebeginn 70%
Rücktritt am Reisetag oder Nichtantritt der Reise 90% des Gesamtpreises

Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei ASTUR.
Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem Reiseveranstalter selbst nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalbeträge entstanden sind. Treten Sie Ihre Reise nicht an, ohne vorher den Rücktritt zu erklären, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
 

6. Rücktritt durch ASTUR  
ASTUR kann vom Reisevertrag zurücktreten:
Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
b.Wenn wegen nicht erreichter Teilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung) die Reise nicht stattfindet. So ist
ASTUR berechtigt, bis 6 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist ASTUR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.


7. Ausschluss
ASTUR erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer ASTUR die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Alkohol- bzw. Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das Gleiche gilt auch,
wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

 

6. Umbuchung
Umbuchungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. können wir gerne bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen, soweit uns dies möglich ist. Sollte sich der Teilnehmer nach Abschluss des Reisevertrages dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere Reise durchzuführen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so muss ASTUR für diesen Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 EUR berechnen. 
Da es sich bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden.
 
7. Busanreise
Bei der Busanreise ist pro Abfahrtsort bis 3 Wochen vor Abfahrt das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erforderlich.  Bei Nichterreichen bieten wir den nächstmöglichen Zustieg an, zu dem der Kunde auf eigene Kosten anreisen kann.
 
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ASTUR geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter über den Anspruch der oder die den Anspruch begründeten Umstände Verhandlungen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 
9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreise beschränkt, soweit eine Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leitungsträgers verantwortlich ist.
 
10. Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
ASTUR informiert im Reisekatalog bzw. in den Reiseunterlagen über die Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird unterstellt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründeten persönlichen Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, usw.) können nicht berücksichtigt werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. ASTUR wird den Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften vor seiner Reiseanmeldung informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
Der Reisende muss sich auf eigene Kosten Pass- und Visa-Unterlagen selbst beschaffen. Weiterhin hat er, entsprechend den Zollbestimmungen, für seine eigenen Devisen und für die notwendigen gesundheitlichen Vorsorgen (wie z. B. Impfungen) selbst zu sorgen.
 
11. Gepäck
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. ASTUR haftet nicht für das Reisegepäck des Reisenden sowohl während der Anreise als auch während des Aufenthaltes am Ferienort. Gepäck und sonstige mitgenommenen Sachen sind beim Umsteigen vom Reisenden zu beaufsichtigen.
 
12. Versicherung
 Die Prämien für Versicherungen sind nicht im Preis enthalten. Sie können über ASTUR ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Unser Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherung.
 
13. Insolvenzschutz
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz haben wir sichergestellt, dass dem Reisenden, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und somit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegenüber unserer Versicherung.
 

14  Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt unberührt.

Veranstalter:
ASTUR – Agentur für Sprach- und Studienreisen GmbH
Sturmiusstr. 2
36037 Fulda
Tel. 0661-92802-0
Geschäftsführer: Roger Ruiz
Handelsregister: Amtsgericht Fulda 5 HRB 627

    © Astur Sprach- und Studienreisen, asturplus